Alterskontrolle
Laut § 12 des Steiermärkischen Jugendschutzgesetzes ist jeder Gast Ihrer Veranstaltung verpflichtet, sich Ihnen gegenüber bezüglich des Alters auszuweisen. Weisen Sie auf eine Altersbeschränkung und Ausweispflicht bereits auf Ihren Plakaten und Einladungen hin! Kündigen Sie diese im Eingangsbereich gut sichtbar an (z. B. durch Hinweisschilder)!
Die Alterskontrolle sollte durch professionelles Personal oder gut instruierte volljährige HelferInnen erfolgen! Es sollten nur amtliche, möglichst fälschungssichere Ausweise erlaubt sein!
Ausschankkontrolle mittels Stempel oder Kontrollband
Durch verschiedenfarbige Stempel oder Kontrollbänder wird sichergestellt, dass das Bar- und Servierpersonal auf den ersten Blick sieht, wer welche Getränke konsumieren darf. Die Einteilung erfolgt gleich beim Eingang in Kombination mit der Alterskontrolle bzw. dem Bezahlen des Eintritts.
Stempel:
Mehrfarben-Stempel mit verschiedenen Motiven;
Achtung: die Motive sollten nicht zu einfach gestaltet sein (Fälschungsgefahr)
Drei Farben, bzw. drei Motive sind vorzubereiten für die Altersgruppen:
- Bis 16 Jahre (Kein Alkohol & keine Tabakwaren an diese Altersgruppe)
- 16 bis 18 Jahre (Kein Alkohol über 14 Volumsprozent, Alkopops und Mischgetränke sind nicht erlaubt)
- 18 Jahre und älter (Alkohol ist erlaubt)
UV Stempel:
Eignet sich nur für den Eintritt, nicht für die Alterskontrolle!
Farbarmbänder:
Drei verschiedene Farben sind für die Altersgruppen vorzubereiten:
- ROT: Bis 16 Jahre (Kein Alkohol & keine Tabakwaren an diese Altersgruppe)
- GELB: 16 bis 18 Jahre (Kein Alkohol über 14 Volumsprozent, sowie keine Alkopops und Mischgetränke sind nicht erlaubt)
- GRÜN: 18 Jahre und älter (Alkohol ist erlaubt)
Die Bänder sind entweder aus Papier oder Plastik und gelten als relativ fälschungssicher! Weitere Informationen finden Sie unter: www.kontrollarmband.at
FestveranstalterInnen haben die Möglichkeit bei VIVID - Fachstelle für Suchtprävention Kontrollbänder kostenlos zu bestellen:
VIVID - Fachstelle für Suchtprävention
Zimmerplatzgasse 13/I
8010 Graz
T 0316 / 82 33 00
E info@vivid.at
Eine gängige, jugendfreundliche Alternative wäre die folgende: Jugendliche unter 16 Jahren bezahlen keinen Eintritt, bekommen daher auch keinen Stempel/kein Band und dürfen somit keinen Alkohol konsumieren.
Falls Sie es verabsäumt haben, Kontrollbänder zu organisieren, können Sie die Alterskontrolle auch mit verschieden bunten Kabelbindern durchführen - ist aber nicht besonders bequem und auch nicht fälschungssicher.
Grundsätzliches
Besonders wichtig ist eine Einschulung des Personals (Bar, Servierdienst, MitarbeiterInnen im Eingangsbereich, …) vorab! Die entsprechenden Farbcodes bei den Bändern und/oder Stempeln müssen ALLEN vorab bekannt gemacht werden!
Die Kriterien für den kostenlosen Bezug solcher Bänder finden Sie hier als PDF!
Vergabe Kontrollbänder (PDF)
Eine Berechnungshilfe für die Altersgrenzen finden Sie hier!
Berechnungshilfe - Altersgrenzen (XLS)






