Alternativen im Umgang mit Rauchen

Duftoase

Um eine auch für Nichtraucher/innen angenehme Atmosphäre zu schaffen, können Duft-Oasen angeboten werden. In diesen Arealen wird nicht geraucht. Anstelle von Aschenbechern stellt man Duftkerzen, Duftlämpchen oder Räucherstäbchen in verschieden Duftrichtungen auf. Exotische Gerüche sind eine angenehme Alternative zu Tabak - ohne die Gefahren des Passivrauchens. Duft-Oasen könnten z.B. in einer Chillout-Zone installiert werden.


Gemüsebar

Um den Raucher/innen das Nichtrauchen zu erleichtern, bietet sich die Möglichkeit,  Knabber- oder Gemüsebars zu errichten. Stellen Sie in  den Nichtraucher- oder Wenigerrauchzonen Schalen mit Knabbergebäck bereit. Idealerweise platziert man frisches Gemüse in Form von Finger-food. Dafür eignen sich am besten in Streifen geschnittene Karotten, Sellerie etc. mit frischen Dips.

Link zu Rezepten für Saucen und Dips:

http://www.gutekueche.at/rezepte/kategorien/saucen-dips-rezepte.php
http://www.daskochrezept.de/rezepte/sossen-und-dipps/
http://www.oetker.de/wga/oetker/html/default/ascr-4hfdup.de.html


Vorsicht bei Wasserpfeifen

Das Rauchen von Wasserpfeifen (bei uns zumeist Shisha genannt) liegt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen hoch im Kurs und rückt gerne anstelle von Zigaretten in das Zentrum geselligen Zusammenseins. Oft wird auf die Shisha zurückgegriffen, weil sie gesünder oder weniger schädlich sein soll. Dies ist jedoch ein Irrtum!

Der Gebrauch von Wasserpfeifen birgt Gesundheitsrisiken, die kaum geringer sind als die des Zigarettenkonsums. Die Gefahr der Suchtentwicklung ist mit der von Zigaretten vergleichbar. Zusätzliche Gesundheitsgefahren können durch die gemeinsame Nutzung der Wasserpfeife entstehen. Werden keine hygienischen Maßnahmen ergriffen, kann es zur Übertragung von Infektionskrankheiten kommen.

Weitere Informationen zur Wasserpfeife finden Sie unter http://www.vivid.at/de/wissen/suchtlexikon/wasserpfeife_shisha
(Quellennachweis: Bundesinstitut für Risikobewertung, Aktualisierte (31.7.2006) Gesundheitliche Bewertung Nr. 037/2006 des BfR vom 15. April 2005, FAQ des BfR vom 13. Februar 2007)

  Englisch - Information English    Diesen Artikel weiterempfehlen Text empfehlen    print Newsletter      print Drucken

VIVID - Suchtprävention | T +43(0)316/82 33 00 | E info@vivid.at | SITEMAP | IMPRESSUM