Dauer und Rahmen des Festes

  
Dauer des Festes an die Ausgehzeiten der Hauptzielgruppe anpassen

Wie alt ist Ihre Hauptzielgruppe? Legen Sie die Dauer bzw. das Ende des Festes im Vorhinein so fest, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden können. Jugendfeste sollten so früh aufhören, dass alle zur vorgeschriebenen Zeit zu Hause sein können (Heimweg einrechnen).

Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen bei einem Fest ist im Steiermärkischen Jugendschutzgesetz festgehalten.
Um auf dieses Gesetz aufmerksam zu machen und eventuelle Diskussionen zu vermeiden , besteht die Möglichkeit diese Hinweise bereits auf die Einladungen und Plakate zu drucken, oder Hinweisschilder am Fest anzubringen.


Festverantwortliche/r ("emcee", Jugendschutzbeauftragte/r)

Es ist sinnvoll, eine Person festzulegen, die für den Zeitrahmen und den Jugendschutz auf dem Fest zuständig ist. Die damit verbunden Aufgaben beziehen sich vor allem auf die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, auf die Eröffnung, den Abschluss und das Einhalten der Zeitfenster.
Bei auftretenden Problemen (am Eingang mit Alterskontrollen, Betrunkenen,…) sollte der emcee das Bar- oder Ordnungspersonal unterstützen.


Rollenverteilung und Vorbereitung

Sorgen Sie für eine klare Kompetenzverteilung in der Vorbereitung und vermeiden Sie Doppelrollen. Im Organisationsteam sollte jede Person eine eindeutige Verantwortung haben: Festkoordinator/in Jugendschutzbeauftragte/r, Logistikmanager/in, Türsteher/in oder Security.

Dokumentieren Sie Ihr Fest von der Vor- bis zur Nachbereitung, um sich bei der nächsten Veranstaltung einiges an Zeit zu ersparen.


Rituale und Sicherheit im Eingangsbereich

Der Eingangsbereich sollte als Durchgangsschleuse gestaltet sein. Durch das "rituelle Betreten" des Festes werden Ihre Besucher zu teilnehmenden Gästen und akzeptieren die Spielregeln. Auf diese Weise können Sie auch kontrollieren, wer Einlass erhält.

Da die Sicherheit aller Besucher im Vordergrund steht, gewähren Sie Personen keinen Zutritt zur Veranstaltung, die

• als Störer/innen und Randalierer/innen bekannt sind
• erkennbar betrunken sind
• Waffen, Drogen oder gefährliche Gegenstände mit sich führen
• Alkohol zur Veranstaltung mitbringen

Bieten Sie die Möglichkeit an, ungefährliche Gegenstände beim Eingang zu deponieren. Bereiten Sie Ihr Personal auf diese Aufgabe vor.

Machen Sie junge Besucher/innen bei der Einlasskontrolle darauf aufmerksam, dass Sie auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen Wert legen. Führen Sie dazu eine Ausweiskontrolle durch. Sinnvoll ist es, verschiedenfarbige Kontrollbänder oder  Stempel für die Gruppen
• „unter 16“
• „unter 18“
• „über 18“

beim Einlass zu verteilen. Das Personal kann dadurch besser kontrollieren, wer noch anwesend sein darf, und wer nicht, bzw. an wen Alkohol und Zigaretten verkauft werden dürfen.

Schon während des Festes kann man mittels Durchsagen über die Lautsprecheranlage Hinweise auf die Jugendschutzbestimmungen (Ausgehgrenzen, Alkoholkonsum) und Drogenverbot geben.

Sowohl im Eingangsbereich als auch an den Theken sollte das Jugendschutzgesetz ausgehängt sein.


Eine ½ Stunde vor Festende kein Ausschank mehr


Um dem Fest ein angemessenes Ende zu bereiten, sollte eine halbe Stunde vor Festende kein Ausschank mehr stattfinden.
Falls das Fest ein „Open-End“ hat, machen Sie rechtzeitig vor 23 Uhr bzw. vor 2.00 Uhr Durchsagen, die die Jugendlichen unter 16 bzw. 18 Jahren auffordern, die Veranstaltung zu verlassen. Freundliche Verabschiedungen sind sympathischer als strenge Aufforderungen.


Weitere Vorschläge:

• Musikstücke, wie:
- „Wer hat an der Uhr gedreht“ (Paulchen Panther),
- “Time to say goodbye“ (Sarah Brightman and Andrea Bocelli)
- “My Way” (Frank Sinatra)
• Gedichte / Gebete
• Pub-Glocke
• Feuerwerk
• Luftballons, die man steigen lässt

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