Gerade in letzter Zeit ist das Thema Jugendschutz in aller Munde. Die Verfasser des Jugendschutzgesetzes haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Eigenverantwortung der Jugend zu fördern und sie vor Gefahren und Einflüssen zu schützen, die sich nachhaltig (negativ) auf ihre Entwicklung auswirken. Zur Zeit gibt es bundesländerweit noch Unterschiede. Eine Vereinheitlichung wird jedoch in Aussicht gestellt. In der Steiermark gilt das StJSchG 1998 in der Fassung LGBI. Nr. 76/2005, selbstverständlich auch für Jugendliche aus anderen Bundesländern. Was jede/r Veranstalter/in und das Personal über Jugendschutz und Alterskontrollen wissen sollte, finden Sie hier.