angebot/Service für FestveranstalterInnen
'Fest im Griff!'/Umgang mit Nikotin/


Umgang mit Nikotin


In verrauchten Räumen wird der von der EU als zulässig erklärte Grenzwert für Feinstaub von 40 µg/m³ um das Vier- bis Zwölffache überschritten.* Besonders schädlich ist dabei der von allen gleichermaßen inhalierte Nebenstromrauch der verglimmenden Zigaretten. Ein generelles Rauchverbot ist bei Veranstaltungen oft nur schwer durchzusetzen. Zum Schutz ihrer Gäste und Ihres Personals ist es jedoch durchaus angebracht, das Rauchen nur eingeschränkt zu gestatten (Schutzzonen) oder punktuell zu untersagen (beispielsweise überall, wo gekocht oder gegessen wird). Abstinente Raucher/innen freuen sich natürlich über alternative Angebote.

* Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, 2006b

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