angebot/schulen ab der
5. schulstufe/§13 Suchtmittelgesetz (Step by Step)/


Drogenberatung:  (© Drogenberatung)

Umgang mit dem §13 Suchtmittelgesetz - „Step by Step”

"Helfen statt strafen" - Früherkennung und Krisenintervention an Schulen

Wie soll reagiert werden, wenn SchülerInnen in der Schule auffällig werden und der begründete Verdacht besteht, dass illegale Substanzen konsumiert werden?
Wegschauen ist keine Lösung; wenig hilfreich ist jedoch auch, wenn unprofessionell (über-)reagiert wird. Durch die Erarbeitung eines schulinternen Handlungsmodells in Anlehnung an den § 13 SMG („Helfen statt Strafen“) soll die Vorgehensweise im Anlassfall – vom Verdacht bis zur konkreten Hilfestellung – geregelt werden.

Inhalte:


Zielgruppen:
SchulleiterInnen, LehrerInnen, Schulärztinnen und Schulärzte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie ElternvertreterInnen von Pflichtschulen und Höheren Schulen ab der 5. Schulstufe

Dauer:
ein Nachmittag (Ort: Schule)
eine Elterninformationsveranstaltung

Kosten:
Die Kosten werden zur Gänze vom Land Steiermark getragen.

Dieses Weiterbildungsangebot erfolgt in Zusammenarbeitung mit der Drogenberatung des Landes Steiermark und unter Einbindung der regionalen Beratungsstellen.


Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Gert Weilharter
T 0316 / 823300 - 91
E gert.weilharter@vivid.at

Medieninhaber:
VIVID - Fachstelle für Suchtprävention
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