Tabak in UN-Kinderrechte-Konvention

Die Vereinten Nationen (UNO) befragen regelmäßig ihre Mitgliedstaaten, wie es bei ihnen um die Umsetzung von Kinderrechten steht. Dazu gibt es einen eigenen Fragenkatalog, der aktuell überarbeitet wurde.

Maßnahmen für sozioökonomisch benachteiligte Kinder

VIVID – Fachstelle für Suchtprävention ist Mitglied einer internationalen Arbeitsgruppe von 18 Organisationen, die in einer Stellungnahme die Aufnahme des Themas Tabak und Kinderrechte in den Fragenkatalog vorschlug. Nach eingehender Prüfung und einer offiziellen Anhörung folgte die UNO im März 2021 diesem Vorschlag.

Die UNO fragt künftig also auch danach, was die Mitgliedstaaten gegen Tabak tun. Fokus liegt dabei auf Maßnahmen für sozioökonomisch benachteiligte Kinder. Damit macht die UNO das Thema Tabakprävention auch zu einem Thema der Kinderrechte. Wir freuen uns sehr!

Kinderrechte sind stark mit dem Thema Rauchen verknüpft: Einerseits sollen Kinder auf aller Welt vor Tabak und Nikotin geschützt werden. Denn sie haben ein Recht auf Gesundheit. Dieses inkludiert auch, Kinder und Jugendliche vor Sucht sowie vor sonstigen Schäden zu schützen, die durch Tabak und Nikotin verursacht werden. Andererseits ist im Anbau von Tabak Kinderarbeit weit verbreitet. Dies verletzt ihr Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung.

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