„Step by Step“ – § 13 Suchtmittelgesetz

Das Seminar zur Früherkennung und Krisenintervention an Schulen beschäftigt sich damit, was zu tun ist, wenn der Verdacht besteht, dass ein*e Schüler*in illegale Substanzen konsumiert.

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Helfen statt Strafen – Früherkennung und Krisenintervention an Schulen

Der § 13 Abs. 1 des Suchtmittelgesetzes (SMG) bezieht sich auf einen begründeten Verdacht, dass illegale Substanzen von Schüler*innen konsumiert werden. Das Seminar setzt dort an, wo es in Schulen Unsicherheit und Unklarheit gibt, wie mit möglichem Drogenkonsum oder Suchtgefährdung von Schüler*innen – basierend auf den gesetzlichen Grundlagen des Suchtmittelgesetzes – umgegangen werden soll und muss (Früherkennung, Gesprächsführung, Einbindung der Eltern, Sicherstellung von Beratung und Therapie).

Das Seminar wird von Expert*innen der Fachstelle für Suchtprävention in Kooperation mit der Drogenberatung des Landes Steiermark durchgeführt. Durch die Erarbeitung eines schulinternen Handlungsmodells in Anlehnung an den § 13 Suchtmittelgesetz „Helfen statt Strafen“ soll die Vorgehensweise im Anlassfall – vom Verdacht bis zur konkreten Hilfestellung – geregelt werden.

Der § 13 SMG („Helfen statt Strafen“) ermöglicht es, den Schulen gezielte Unterstützung zu bieten ohne zu strafen oder Anzeige zu erstatten.

Inhalte und Ziele

  • Grundlagen der Suchtprävention
  • Entwicklungspsychologische Aspekte des Substanzkonsums im Jugendalter
  • Früherkennung und gesetzliche Grundlagen
  • Entwicklung eines Handlungsmodells unter Berücksichtigung des § 13 SMG

Zielgruppe

  • Pädagog*innen aller steirischen Schulen (MS, AHS, BMHS, PTS, LBS)
  • Schulsozialarbeiter*innen, Schulpsycholog*innen und Schulärzt*innen

Rahmenbedingungen

  • Umfang: 4 Stunden
  • Ort: an der Schule
  • Kosten: kostenlos

Gerne können die Seminare auch als schulinterne oder schulübergreifende Fortbildung angefragt werden.

Termine

  • nach Vereinbarung