Alkohol im Straßenverkehr

Punktnüchternheit bedeutet, in bestimmten Situationen auf Alkoholkonsum vollständig zu verzichten. Eine solche Situation, in der Punktnüchternheit gefordert ist, ist der Straßenverkehr.

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Don't drink and drive!

Im Straßenverkehr sollte auf Alkohol komplett verzichtet werden. Hier gilt das Motto: „Wer fährt, trinkt keinen Alkohol. Wer Alkohol trinkt, fährt nicht“. Egal ob mit dem Auto oder dem Fahrrad: Wer alkoholisiert unterwegs ist, gefährdet sich selbst und andere.

Ab 0,5 Promille reagiert man langsamer, schätzt Geschwindigkeiten falsch ein und ist risikobereiter. Die Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden, ist dann doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Bei 0,8 Promille steigt sie sogar auf das Fünffache.

Auch wenn bereits ein hohes Problembewusstsein in der österreichischen Bevölkerung besteht, hat es noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmer*innen zu einer Verhaltensänderung geführt.

Im Jahr 2019 betrug die Zahl der Alkoholunfälle 2.536. Dabei kamen 32 Personen ums Leben. 3.227 wurden verletzt.

Tipps:

  • Entscheiden Sie sich vorher, ob sie auf Alkohol verzichten oder das Auto oder Fahrrad stehen lassen.
  • Informieren Sie sich über die Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu kommen.
  • Nehmen Sie sich ein Taxi, bilden Sie eine Fahrgemeinschaft oder übernachten Sie bei Freund*innen.
  • Gastgebende und Beifahrende sollten nicht wegsehen!

 

Quellen: BMI, Statistik Austria 2015, KFV

Promillegrenzen und Strafen in Österreich

Wer alkoholisiert ein Fahrzeug lenkt, muss sich der Verantwortung für sich selbst und anderen gegenüber bewusst sein. Ganz abgesehen von den rechtlichen Folgen und Strafen.

Grundsätzlich gilt in Österreich eine Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille. Für Probeführerschein-Besitzer, sowie LKW- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze.

Wer bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss bis 0,79 Promille neben einer Geldstrafe auch mit einer Vormerkung rechnen. Ab 0,8 Promille wird der Führerschein entzogen. Außerdem muss man an einem Verkehrscoaching teilnehmen. Bei einem Führerscheinentzug wegen eines Alkoholgehaltes von 1,6 Promille oder mehr muss man ein amtsärztliches Gutachten einholen, eine verkehrspsychologische Untersuchung und eine Nachschulung absolvieren. Die Kosten steigen!

Drastisch sind die Folgen nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss. Wenn die*der Lenker*in mit mehr als 0,8 Promille unterwegs war, kann die Haftpflichtversicherung bis zu 11.000 Euro zurückverlangen. Bei einem Unfall mit Personenschaden droht ein Gerichtsverfahren.

Die rechtlichen Konsequenzen hängen vom Grad der Alkoholisierung ab. Eine detaillierte Übersicht über die Promillegrenzen und Rechtsfolgen in Österreich bietet der ÖAMTC.

  • Wussten Sie, dass bei Verweigerung des Alkomat-Tests oder der Blutabnahme eine Alkoholisierung von 1,6 Promille mit allen rechtlichen Konsequenzen angenommen wird?
  • Wussten Sie, dass man am „Morgen danach“ noch Restalkoholbestände im Blut haben kann, obwohl man sich nüchtern fühlt. Pro Stunde werden nur etwa 0,1 bis 0,2 Promille abgebaut. Es ist nicht möglich diese Abbaugeschwindigkeit – durch Kaffee, Energy Drinks oder Bewegung – zu beschleunigen.
  • Wussten Sie, dass die Einnahme von Medikamenten eine Fahruntüchtigkeit bewirken kann und dass das Lenken von Kraftfahrzeugen dann verboten ist?

Quelle: ÖAMTC, KFV

Promillegrenzen in Europa

Egal ob man im In- oder Ausland unterwegs ist – Alkohol am Steuer sollte immer tabu sein!

Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte sich vor Reiseantritt unbedingt über geltende Promillegrenzen im Reiseland informieren. Diese schwanken in Europa zwischen 0,0 und 0,8 Promille.

Welche Länder null Toleranz in Sachen Alkohol am Steuer zeigen und wo es mildere Regelungen gibt, zeigt diese Übersicht (PDF –> verlinken) des ÖAMTC.