Wer mit Aroma konsumiert, hat seltener Willen zum Aufhören
Viele Regierungen weltweit haben Interesse an der Reduktion des Rauchens und treffen daher Vorkehrungen. Eine Maßnahme ist die Regulierung von Geschmacksrichtungen, die das Rauchen attraktiver machen – etwa Menthol, Vanille oder Fruchtgeschmack. Studien zeigen, dass Rauchenden, die aromatisierte Produkte bevorzugen seltener den Willen zum Aufhören haben – im Vergleich zu Rauchenden, die Tabak pur konsumieren.
Eine Studie bestätigt einen Zusammenhang zwischen Regulierung und Verkauf aromatisierter Tabakprodukte am Beispiel Zigarren: Nachdem in Kanada für bestimmte Zigarren die Beimengung von attraktivierenden Zusatzstoffen verboten wurde, sank deren Verkauf.
Eine andere Studie untersuchte, welche Auswirkungen ein Verbot bei einem Produkt auf den Konsum anderer Produkte hat: Untersucht wurde das Verhalten von Rauchenden und Menschen, die kürzlich aufgehört hatten. Das Resultat zeigte: Ein Verbot von Aromen in Zigaretten würde den Konsum von aromatisierten E-Zigaretten um 3,8 Prozent steigen lassen. Umgekehrt wäre der Anstieg jedoch deutlicher: Würden Zusatzstoffe ausschließlich in E-Zigaretten, nicht jedoch in Zigaretten verboten, würden um 8,3 Prozent mehr Zigaretten verkauft werden. Der Konsum von E-Zigaretten würde sogar um 11,1 Prozent zurückgehen.
Zusatzstoffe sind in E-Zigaretten wichtiger
In E-Zigaretten sind aromatisierende Zusatzstoffe für die Rauchenden wichtiger als in Zigaretten, resümiert die Studie. Und Verbote oder sonstige Regulierungen zu attraktivierenden Zusatzstoffen machen nur Sinn, wenn sie sowohl für Tabakprodukte als auch für E-Zigaretten gelten.
Die Tabakprodukte-Richtlinie der EU verbietet Zusatzstoffe mit „charakteristischen Aromen“. Seit 20.5.2020 ist die Umsetzung auch für Menthol Pflicht. Die gesamte EU-Regulierung zu Zusatzstoffen betrifft jedoch ausschließlich Tabakprodukte und den Tabak selbst. Nikotinprodukte ohne Tabak – etwa E-Zigaretten – dürfen weiterhin mit Zusatzstoffen attraktiver gemacht werden. Bei Tabakprodukten sind Zusatzstoffe im Zigarettenpapier und in der Verpackung erlaubt. Diese geben dem Tabakprodukt durch lange Lagerung ein charakteristisches Aroma.
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