Bei Einfuhr aus EU-Mitgliedsstaaten sind Tabakwaren, solange sie für den Eigenbedarf bestimmt sind, zoll- und abgabefrei. Wenn eine Grenze von 800 Stück Zigaretten überschritten wird, muss dargelegt werden, dass die Waren für den Eigengebrauch bestimmt sind. Bei Einfuhr aus Drittländern gilt eine Grenze von 200 Stück Zigaretten.
Zur Frage, wie hoch der Anteil an illegal gehandelten Zigaretten ist, gibt es unterschiedliche Angaben. Sie reichen je nach Art, Zeitpunkt und Intention der Zählung von 3 bis 17 Prozent. In Ländern mit hohen Tabaksteuern gibt es einen besonders hohen Anreiz für Schmuggel, da hier die Gewinnspanne besonders groß ist.
Globale Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels:
Die Tabakprodukte-Richtlinie der EU sieht einige konkreten Maßnahmen gegen illegalen Handel vor. Die Richtlinie wurde mit 19.5.2016 in das Recht der 28 Mitgliedstaaten umgesetzt.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) widmet in der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) einen Schwerpunkt der Bekämpfung des illegalen Handels. Mit dem Illicit Trade Protocol wurde ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen illegalen Handel erlassen. Es ist eine globale Antwort auf ein globales Problem.
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