Standardisierte Verpackungen in Europa

Mit Finnland führt 2023 das achte Land Europas standardisierte Verpackungen für Zigaretten ein. Dies reduziert die Werbefläche und das positive Image von Tabak.

„Plain Packaging“ am Vormarsch

Es ist ein Unterschied, ob die Zigarettenpackung Werbung der Tabakindustrie beinhaltet und ein bestimmtes Image der Zigarettenmarke vermittelt oder eben nicht. Standardisierte Verpackungen – das sogenannte „Plain Packaging“ – machen sich dieses Wissen zunutze. Sie sind frei von markenspezifischer Gestaltung. Statt des Images einer Marke transportieren sie Warnhinweise und den Verweis auf Hilfe bei Entwöhnung.

Bald acht Länder

Frankreich, Großbritannien und Norwegen starteten als erste europäische Länder im Jahr 2017 mit standardisierten Verpackungen. Es folgten Irland 2018, Niederlande und Slowenien 2020 und Belgien 2021. Ungarn verschob die für 2019 geplante Einführung auf unbekannten Zeitraum. Mit Mai 2023 ist die Einführung auch in Finnland geplant.

Die standardisierten Verpackungen in Finnland stehen im Zusammenhang mit dem „Tobacco Act of Finland“. Im Rahmen dessen soll mithilfe verschiedener Maßnahmen der Konsum von Tabak und Nikotin in der Bevölkerung drastisch reduziert werden. Explizit inbegriffen sind Nikotinprodukte wie E-Zigaretten.

Maßnahmenbündel in Finnland

In Finnland wird das bestehende Verbot der Verwendung charakterisierender Geschmacks- und Aromastoffe für Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Liquids für elektronische Zigaretten, das 2016 verabschiedet wurde, ausgeweitet. Es betrifft dann auch Produkte, die Konsument*innen verwenden können, um den Geschmack von Tabakerzeugnissen selbst zu verändern, wie etwa die dort gebräuchlichen Aromakarten.

Die Einführung standardisierter Verpackungen ist vor allem ein Instrument, um das positive Image von Tabak zu reduzieren. Außerdem transportiert damit die Verpackung eine Nummer zur Entwöhnung. Dadurch werden alle Rauchenden erreicht, die eigentlich damit aufhören wollen.

Die 2016 in Kraft getretene Tabakprodukte-Richtlinie der Europäischen Union betont ausdrücklich, dass Länder weitere Maßnahmen der Tabakkontrolle wie Plain Packaging einführen dürfen, ohne Klagen seitens der Tabakindustrie befürchten zu müssen.

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