Rauchverbot

Rauchverbote im öffentlichen Raum fördern den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelten Rauchverbote in geschlossenen Räumen, insbesondere in der Gastronomie, als sehr effektiv.

Effektive Maßnahme für Nichtraucherschutz und Tabakprävention

Öffentliche Räume, die rauchfrei sind schützen mehrfach: Sie schützen vor dem gefährlichen Passivrauch. Wer mit dem Rauchen aufhören will, hat weniger Versuchung zu rauchen. Wer gerade aufgehört hat, hat weniger Motivation für einen Rückfall. Rauchfreie öffentliche Räume bieten Kindern und Jugendlichen ein gutes Vorbild. Denn durch sie ist Rauchfreiheit im öffentlichen Raum die Normalität. Nicht umsonst verringerte gerade das Rauchverbot in der Gastronomie in vielen Ländern das Rauchen auch zuhause: Die Menschen wurden es eher gewohnt, nicht überall zu rauchen.

Rauchfreie Gastronomie und rauchfreie Arbeitsplätze

Rauchfreie Innenräume betreffen nicht nur die Gastronomie, sondern alle öffentlichen Orte, die ständig oder zu bestimmten Zeiten von einem vorher nicht beschränkten Personenkreis betreten werden können. Darunter fallen beispielsweise auch Amtsgebäude, Gesundheitseinrichtungen, Einkaufszentren, Hallenbäder, öffentliche Verkehrsmittel und Schulen. Räume, die unter diese Regelung fallen, unterliegen einer Kennzeichnungspflicht.

Auch rauchfreie Arbeitsplätze haben präventiv eine wichtige Funktion. Da die meisten Menschen viel Zeit am Arbeitsplatz verbringen, kann ein rauchendes Umfeld zum Anfangen oder Weiterrauchen motivieren und die Motivation für den Rauchstopp verringern.

Mit rauchfreien öffentlichen Räumen sind im Allgemeinen geschlossene Innenräume gemeint. Manche Länder schaffen darüber hinaus im Freien einzelne rauchfreie Zonen, etwa in Parks oder am Schulgelände. Betrieben steht es frei, das Betriebsgelände oder Teile davon zur rauchfreien Zone zu erklären.

In Österreich ist seit 1. November 2019 das Rauchverbot in allen Innenräumen der Gastronomie in Kraft. Ausnahmen sind nicht mehr zulässig. Ebenso rauchfrei sind öffentliche Verkehrsmittel, Amtsgebäuden, Einkaufszentren und Schulen samt Schulgelände.

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