Jugendschutz vor sozialen Medien

Nach Australien wollen immer mehr Länder Jugendliche vor sozialen Medien schützen. Auch aus Österreich und der EU gibt es dazu politischen Willen. VIVID findet Jugendschutz vor sozialen Medien wichtig – unter bestimmten Bedingungen.

Auch die EU plant gesetzliche Regulierung

Seit Jänner 2026 müssen Australier*innen 16 Jahre alt sein, wenn sie soziale Medien nutzen wollen. Die Verantwortung dafür haben die Anbieter sozialer Medien. Diese müssen – und dürfen – das Alter der Nutzerinnen und Nutzer erheben und sind verpflichtet, Konten zu löschen, die dem Jugendschutz widersprechen. Bei wiederholtem Verstoß der Anbieter drohen diesen Strafen bis zu 31 Millionen Euro.

Um die Umsetzung sicherzustellen, wurde eine sogenannte eSafety-Kommission gegründet. Diese meldete, dass seit der Einführung des Jugendschutzes rund 4,7 Millionen Accounts deaktiviert oder markiert wurden. Über erste Erfahrungen aus Australien berichtet die Zeitschrift The Guardian, von neuen Erlebnissen Jugendlicher in der realen Welt ebenso wie von erfolgreichen Umgehungen des Gesetzes.

An Australien orientiert

Immer mehr Länder wollen es nun Australien gleichtun: Sie planen, gesetzlichen Jugendschutz vor sozialen Medien einzuführen. Die angedachte Altersgrenze dafür reicht von 14 bis 16 Jahre.

Allein in den ersten Wochen des Jahres 2026 forderten Politiker*innen  aus Österreich, Spanien, Deutschland  und Tschechien und Portugal ein Social Media-Verbot für ihre Jugendlichen. Ende 2025 hatten Dänemark für U15 und Frankreich ähnliche Vorhaben angekündigt. Die Altersgrenzen des angedachten Verbots liegen bei 14 Jahren (Österreich), 15 Jahren (Dänemark, Frankreich, Tschechien) und 16 Jahren (Deutschland, Spanien, Portugal).

Fix ist freilich nichts. Bisher blieb es bei politischen Bekenntnissen, Jugendschutz einführen zu wollen – mit Unklarheit über Zeitplan und konkrete Umsetzung. Teilweise fanden erste juristische Schritte statt. In keinem der genannten Länder ist der gesetzliche Jugendschutz bislang in Kraft.

Einzig Griechenland ist einen Schritt weiter. Dort führte der Staat Ende Oktober 2025 über Umwege ein Verbot sozialer Medien für Jugendliche unter 16 Jahren ein. Die technische Umsetzung erfolgt über die staatliche App Kids Wallet. Dieses digitale Instrument dient als zentrale Schnittstelle für Eltern, um den Zugriff auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat direkt auf den Endgeräten der Kinder zu blockieren. Die Verantwortung dafür bleibt – anders als in Australien – bei den Eltern.

Auch EU will regulieren

Nun hat sich auch die EU eingeschaltet: Sie sieht sich zuständig und will eine EU-weite Lösung ausarbeiten. Allerdings könnte das lange dauern.

Was gegen die jetzigen Vorstöße einzelner EU-Mitgliedstaaten spricht, ist eine bestimmte EU-Verordnung. In ihr einigten sie die Mitgliedstaaten der EU bezüglich digitaler Medien auf eine sogenannte „Harmonisierung“. Regelt den Jugendschutz vor sozialen Medien nun jedes EU-Land für sich, könnte dies der Harmonisierung widersprechen. Unter Berufung auf Harmonisierung wären nationale Gesetze durch Klagen von Tech-Konzernen auszuhebeln.

Einschätzung der Suchtprävention

Und was denkt VIVID – Fachstelle für Suchtprävention über den Jugendschutz vor sozialen Medien? Wie ist der Vorstoß aus Sicht der Suchtprävention einzuschätzen? Hier fassen wir die zentralen Inhalte zusammen:

Wir brauchen gesetzlichen Jugendschutz vor sozialen Medien.

Es ist sehr zu begrüßen, dass das Thema medial und politisch an Bedeutung gewinnt. Soziale Medien haben viele positive Aspekte, sie können jedoch auch Schaden anrichten. Ja, wir haben bezüglich sozialer Medien ein gesellschaftliches Problem.

Grundsätzlich geht von sozialen Medien – neben anderen Gefahren – auch die Gefahr einer Suchtentwicklung aus.

Soziale Medien und ihre negativen Auswirkungen sind keine Privatsache. Ziel sollte sein, die Anbieter von sozialen Medien – jene, die wirtschlich profitieren – in die Pflicht zu nehmen. Die Verantwortung darf nicht auf die Individuen (etwa Jugendliche und Eltern) übertragen werden.

Bisher gibt es nur freiwillige Selbstverpflichtungen mancher Anbieter. Die Regelungen werden von den Tech-Unternehmen selbst festgelegt, und diese kontrollieren sich selbst. Freiwillige Selbstverpflichtungen sind unverbindlich, unkontrollierbar und unzureichend.

Gesetzlicher Jugendschutz vor sozialen Medien ist jedenfalls notwendig und sinnvoll.

Jugendschutz braucht klare Bedingungen.

Statt eines Schnellschusses braucht es strategische Überlegungen und wohl durchdachte, gut begleitete Umsetzung.

Jugendschutz müsste umfassend sein. Das Herausgreifen einzelner Plattformen erscheint aus suchtpräventiver Sicht nicht sinnvoll. Es sollten alle sozialen Medien und auch Messenger-Dienste umfasst sein.

Jugendschutz sollte jedenfalls bis 16 Jahre gehen. Denkbar ist ein Stufen-Modell ab 14 Jahren mit Jugendversionen der Plattformen – ohne suchtsteigernde Funktionen.

Im Sinne des Datenschutzes und vor dem Hintergrund ethischer Überlegungen dürfen die erhobenen Daten ausschließlich dem Zweck der Kontrolle des Mindestalters dienen und keinerlei sonstiger Verwendung zugeführt werden.

Jede gesetzliche Regulierung hat nur Sinn, wenn ihre Kontrolle sichergestellt ist und aktiv betrieben wird. Ebenso braucht es im Falle von Übertretungen klare und spürbare Konsequenzen. Die Strafen bei Anbietern dürfen nicht zu gering angesetzt werden.

Wir brauchen auch Prävention, Therapie und weitere gesetzliche Regulierungen.

Jugendschutz darf nicht zu einer Problem-Reduktion auf junge Menschen führen. Die problematischen Aspekte sozialer Medien betreffen ausdrücklich alle Altersgruppen.

Erkennt der Gesetzgeber ein Problem als regulierungswürdig, setzt er meist zuerst bei Jugendlichen an. Erst danach folgen weitere gesetzliche Regulierungen. So war es auch bei Tabak und Nikotin, bei Alkohol und bei Glücksspiel.

Gesetzlicher Jugendschutz vor sozialen Medien ist aus suchtpräventiver Sicht sehr zu begrüßen, sofern dieser die Basis weiterer Maßnahmen ist. Mit Jugendschutz allein wird das Problem nicht gelöst werden. Neben Prävention und Therapie sind weitere gesetzliche Regulierungen notwendig, etwa eine Einschränkung suchtfördernder und manipulativer Mechanismen.

FAQs - Häufige Fragen

Was ist Jugendschutz vor sozialen Medien? Wie kann man Kinder und Jugendliche vor Social Media schützen?
Jugendschutz legt gesetzlich fest, ab welchem Alter soziale Medien konsumiert werden dürfen. Jugendschutz gibt es auch in anderen Bereichen etwa bei Alkohol, Glücksspiel, Tabak und Nikotin.

Welche Länder haben ein Verbot von sozialen Medien für Jugendliche?
Seit Jänner 2026 hat Australien Jugendschutz vor sozialen Medien. Für die Nutzung sozialer Medien muss man dort 16 Jahre alt sein. Die Anbieter sind verpflichtet, das sicherzustellen. Viele andere Länder haben angekündigt, auch ein Mindestalter für soziale Medien einführen zu wollen, darunter Österreich.

Wie sieht die Prävention das Social Media-Verbot für Jugendliche?
Die Suchtprävention sieht Jugendschutz positiv. Allerdings soll er laut Suchtprävention umfassend für alle Plattformen gelten, mindestens das Alter von 16 Jahren umfassen und aktiv engmaschig kontrolliert werden. Laut Einschätzung der Suchtprävention braucht es zusätzlich weitere gesetzliche Regulierungen.