Steiermark schützt Jugendliche vor Nikotin

Seit Oktober 2024 gilt in der Steiermark Jugendschutz vor Nikotinbeuteln. Aber nicht nur das: Auch Nikotinprodukte, die erst auf den Markt kommen, dürfen an steirische Jugendliche nicht verkauft werden.
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Anlass waren Nikotinbeutel - E-Zigaretten seit 2019 im Jugendschutz

Nikotinbeutel dürfen in der Steiermark seit Oktober 2024 nur mehr an Menschen verkauft werden, die 18 Jahre oder älter sind. Und sie dürfen nur mehr von Ab-18-Jährigen konsumiert werden. Denn es gilt seither auch für Nikotinbeutel der Jugendschutz laut Steiermärkischem Jugendgesetz.

Alle anderen am Markt befindlichen Tabak- und Nikotinprodukte unterstehen längst dem Jugendschutz. So wurden E-Zigaretten im Jänner 2019 in den Jugendschutz aufgenommen. Das Verkaufsverbot von Tabakprodukten und E-Zigaretten ist zusätzlich bundesweit im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz geregelt.

Alle Nikotinprodukte inkludiert, auch zukünftige

Durch die Novelle 2024 wurden in der Steiermark jedoch nicht nur die bereits am Markt befindlichen Nikotinbeutel dem Jugendschutz unterstellt. Das Gesetz erfasst seither „Sonstige Nikotinerzeugnisse: Nikotinbeutel und sonstige zum Konsum bestimmte nikotinhältige Produkte“. Einzige Ausnahme sind pharmazeutische Nikotinersatztherapeutika, also Produkte aus der Apotheke, die beim Ausschleichen der körperlichen Abhängigkeit helfen.

Die Formulierung „Sonstige Nikotinerzeugnisse“ ist einzigartig für ein Jugendgesetz eines österreichischen Bundeslandes. Dadurch legt das Gesetz den Fokus auch auf die suchterzeugende Substanz, nicht nur auf  konkrete Produkte. Hintergrund ist, dass der Nikotinmarkt bereits vielfältig und nahezu unüberschaubar in seiner Produktvielfalt ist. Er entwickelt sich weiterhin rasant.

Da nun in der Steiermark generell Nikotinerzeugnisse dem Jugendschutz unterstehen, sind auch künftige Produktentwicklungen inkludiert. Bringt die Tabakindustrie also ein neues Produkt auf den Markt, darf es in der Steiermark nicht an Jugendliche verkauft werden.

Jugendschutz allein ist zu wenig

Aus Sicht der Suchtprävention ist Jugendschutz gut, aber zu wenig. Er allein wird leider nicht viel bringen. Denn Jugendschutz allein ist nur schwach wirksam. Er wirkt vor allem in Kombination mit anderen sinnvollen gesetzlichen Regulierungen. Diese sind in Österreich für Nikotinbeutel noch ausständig.

Folgende gesetzliche Regulierungen fordert die Suchtprävention auf Bundesebene für Nikotinbeutel:

  • Verbot von Werbung und Sponsoring
  • Produktregulierung (Höchstmengen von Nikotin und Aromen, Meldepflicht, Warnhinweise auf Verpackungen, …)
  • Regulierung der Verkaufsstellen
  • Höhere Besteuerung, die dem Gefährdungspotenzial entspricht

Für Tabakprodukte wie etwa konventionelle Zigaretten und Tabakerhitzer gibt es all diese Regulierungen bereits. Für E-Zigaretten ist ein Teil davon Gesetz (alles außer Verkaufsstellen und Besteuerung), für Nikotinbeutel nichts. Damit sind sie die am am schlechtesten regulierten Nikotinprodukte Österreichs.

Nikotinbeutel sind Suchtmittel

Nikotinbeutel sind Suchtmittel. Sie können genauso süchtig machen wie Zigaretten oder E-Zigaretten. Häufig werden Nikotinbeutel mit Snus (Tabakbeuteln) verwechselt.

In Österreich konsumierte im Jahr 2022 laut GÖG jeder Hundertste täglich oder fast täglich Nikotinbeutel. Bei den 15- bis 34-Jährigen war es jeder Fünfzigste. Hinzu kommen je rund noch einmal so viele, die zwar nicht täglich, aber gelegentlich Nikotinbeutel konsumieren.

Jugendliche und junge Erwachsene sind also besonders gefährdet, von diesen Produkten süchtig zu werden. Generell ist die Abhängigkeit von Nikotin die weltweit häufigste Form der Sucht.

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