Suchtgefahr: Urteil gegen soziale Medien

Soziale Medien fördern Abhängigkeit: Der weltweit erste Prozess gegen soziale Medien, der mit „Sucht“ argumentiert, hat Tech-Unternehmen verurteilt.

Rund 2.300 Klagen sind anhängig

Kann man in sozialen Medien abhängig werden? Begünstigen Plattformen wie Instagram, Tiktok oder Snapchat die Entwicklung einer Sucht? Wenn ja, können dann die betreffenden Unternehmen dafür geklagt werden? Ja, sagt eine 19-jährige Klägerin in den USA. Ja, sagt auch ein Gericht, das die Klage zulässt. Ja, sagten die Geschworenen, die im März 2026 zwei Tech-Unternehmen zu Entschädigungszahlungen von rund drei Millionen US-Dollar verurteilten. Das berichten Medien wie Zeit und Süddeutsche Zeitung.

Vorwurf: Produkt-Design, das Sucht fördert

In Kalifornien (USA) startete im Februar 2026 der Prozess gegen die Tech-Unternehmen Meta und Google wegen Suchtgefahr durch soziale Medien. Bereits ein Monat später wurden die US-Konzerne Google und Meta verurteilt. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die Unternehmen bei der Gestaltung und beim Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig handelten und damit Suchterkrankungen provozierten.

Besonders in der Kritik steht das Produkt-Design. Bei Funktionen wie der „Infinite Scroll“ (endloses Weiterscrollen) und „Autoplay“ (Automatische Wiedergabe) gehe es den Herstellern nicht um Komfort. Sie seien psychologisch manipulativ gestaltet, um das Gehirn in einer Dauerschleife zu halten. Ziel dieser Mechanismen sei es, die Werbeeinnahmen zu maximieren, ungeachtet psychischer Folgen wie Angstzuständen und Depressionen, zitiert die Nachrichtenseite Ars Technica die Vorwürfe an die Tech-Unternehmen. Besonders Jugendliche seien dem hilflos ausgeliefert.

Interne Dokumente: „Oh Gott, Instagram ist eine Droge“

Interne Geständnisse aus den Tech-Unternehmen bestätigen, dass es dort Bewusstsein über suchterzeugende Wirkungen sozialer Medien gab. So soll ein Meta-Mitarbeiter in einem internen Chat geschrieben haben: „Oh mein Gott, Instagram ist eine Droge“, und die Plattformen als „Pusher“ (Dealer) bezeichnet haben.

Es sollen auch Anordnungen der Führungskräfte vorliegen, dass „Jugendliche die oberste Priorität“ seien, berichten Medien wie Ars Technica, CNN und Der Standard weltweit. Interne Studien der Tech-Unternehmen sollen schon früh gezeigt haben, dass soziale Medien bei Teenagern zu „unbeabsichtigter, stundenlanger Nutzung“ führen, welche ihren Schlaf und ihre sozialen Kontakte verdrängt.

Die Tech-Unternehmen argumentierten, die psychischen Probleme der Klägerin hätten andere Ursachen. Und ihre Mutter habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht gründlich genug gelesen – dort stünden Warnhinweise.

2.300 Klagen gegen Betreiber sozialer Medien

Der Fall gilt als erster großer Test für die Verteidigungsstrategie der Branche vor Gericht. Das Urteil gegen die Unternehmen könnte tausenden ähnlichen Klagen den Weg ebnen.

Bisher sind mehr als 2.300 Klagen gegen Betreiber sozialer Medien anhängig. Die meisten argumentieren mit den suchtfördernden Mechanismen.

Unternehmen wollten Klagen verhindern

Lange war unklar, ob die Klagen überhaupt zulässig sind. Große Anbieter von Diensten im Internet wollten die Klage verhindern. Sie hatten sich darauf berufen, dass die Sucht durch die Handlung Dritter zustande komme. Sie selbst seien nur die Plattformen. Die schädigenden und süchtig machenden Inhalte kämen jedoch von Anderen.

Die Gerichte entschieden anders: In diesem Verfahren stünde das eigene Produktdesign im Mittelpunkt. Es geht demnach nicht um die Handlung Dritter, sondern die Tech-Unternehmen selbst würden durch ihre Algorithmen Suchtverhalten und psychische Erkrankungen fördern.

EU schätzt Tiktok als suchtfördernd ein

Auch die Europäische Union (EU) kündigt juristische Schritte an: Die Online-Plattform Tiktok verstößt nach dem vorläufigen Ergebnis einer EU-Untersuchung gegen europäisches Recht. Das gab die EU-Kommission Anfang 2026 bekannt, wie beispielsweise ZDF und Tagesschau berichten.

Konkret geht es auch dabei vor allem um Mechanismen, die Sucht fördern. Als „suchtfördernd“ führt die EU-Kommission zum Beispiel stark personalisierte Empfehlungen und das ununterbrochene automatische Abspielen von Videos an. Sie fordert daher, dass wirksame Bildschirm-Pausen eingeführt werden – etwa, indem das automatische Anzeigen immer neuer Videos unterbleibt. Die EU kündigt auf Basis der Untersuchung an, das bereits eingeleitete Verfahren gegen Tiktok weiter voranzutreiben.

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