In der Europäischen Union ist die Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte daher stark eingeschränkt. Es gibt jedoch Ausnahmen. Diese Ausnahmen sowie indirekte Formen von Werbung und Marketing nutzen Tabakkonzerne auch. Ein Überblick (Link Blindtext Was die Politik tun kann – Werbung Rechtliches) gibt Aufschluss darüber, was bezüglich Werbung und Marketing erlaubt ist und was nicht.
Werbung motiviert zum Anfangen und erhöht Gesamt-Konsum
Derzeit richten sich Marketingstrategien in Industrieländern vor allem an junge Erwachsene und generell an Menschen in Schwellenländern. Für junge Erwachsene wird der Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten mit Erwachsensein, freier Entscheidung, Unabhängigkeit und Neugierde in Verbindung gebracht. In Schwellen- und Entwicklungsländern steht im Vordergrund die Assoziation mit Modernität und der Tatsache, sich etwas leisten zu können.
Neuere Nikotinprodukte wie E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Nikotinbeutel werden vor allem stark abgrenzend zu Tabakprodukten beworben. Es kann dadurch der Anschein entstehen, sie hätten mit dem Sucht und potenziellen Gesundheitsschäden nichts zu tun. Eine Meta-Analyse von 124 Studien zeigt: Das häufigste „Framing“ in der Vermarktung von E-Zigaretten ist die Abgrenzung von herkömmlichen Tabakzigaretten. Die Bewerbung von E-Zigaretten bei jungen Menschen bewirkte, dass diese sie eher konsumierten.
Werbung und Marketing wirken. Sie motivieren zum Probieren von Tabak- und Nikotinprodukten. Das zeigen zahlreiche Studien. Werbung und Marketing erhöhen auch den Gesamt-Konsum, erreichen also auch die, die bereits konsumieren.
Aus Sicht der Suchtprävention ist ein umfassendes Verbot von Werbung und Marketing für Tabak- und Nikotinprodukte sinnvoll. Darüber hinaus unterstützen wir ein Verbot von Sponsoring durch die Tabakindustrie, da dieses indirekte Werbewirkung haben kann.
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