EU-Richtlinien
Tabakproduktrichtlinie
Die Regelung von Tabakprodukten in der EU erfolgt über die „Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen“ (2014/40/EU).
Ziele dieser EU-Richtlinie sind:
- Erleichterung des Binnenmarktes durch Beseitigung von Handelshemmnissen durch unterschiedliche Rechtsvorschriften für Tabakprodukte
- Förderung des Gesundheitsschutzes durch einheitliche Regelungen unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse
Folgende Neuerungen ergaben sich aus der letzten Novelle im Jahr 2014:
- Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen werden verboten.
- Die Tabakindustrie muss den Mitgliedstaaten genaue Berichte über die in den Tabakerzeugnissen verwendeten Inhaltsstoffe vorlegen, vor allem für Zigaretten und Drehtabak.
- Gesundheitsrelevante Warnhinweise (Abbildung und Text zusammen) müssen 65 % der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen bedecken.
- Kleine Verpackungen für bestimmte Tabakwaren werden verboten.
- Verkaufsfördernde und irreführende Elemente auf den Tabakverpackungen werden verboten.
- Ein EU-weites System zur Überwachung und Verfolgung soll den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen unterbinden.
- Die Mitgliedstaaten erhalten die Möglichkeit, Internetverkäufe von Tabak und Tabakerzeugnissen zu verbieten.
- Für die für Verbraucher erhältlichen E-Zigaretten werden Sicherheits- und Qualitätsanforderungen festgelegt.
- Hersteller müssen neuartige Tabakprodukte melden, bevor sie sie auf den EU-Markt bringen.
EU-Richtlinie über Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen
Werbung für Tabakprodukte ist laut der EU-Richtlinie in dreierlei Hinsicht verboten:
- Werbung in Printmedien (den Gemeinschaftsmarkt betreffend) und im Hörfunk
- Sponsoring von Veranstaltungen „mit grenzüberschreitender Wirkung“, also von Veranstaltungen, die nicht nur auf einen Mitgliedstaat bezogen sind
- Kostenlose Verteilung von Tabakerzeugnissen durch HändlerInnen
Die EU-Richtlinie regelt jedoch viele Formen von Werbung, Marketing und Sponsoring nicht, etwa Werbung im Internet sowie indirekte Werbung Verkaufsförderung. Vor allem „below the line“-Marketing, also Marketing unter der Wahrnehmungsgrenze, ist für Tabakprodukte in vielen Formen nach wie vor erlaubt.