Tabakmonopolgesetz

Gemäß dem Tabakmonopolgesetz hat die Monopolverwaltung in Österreich für Tabakwaren ein Einzelhandelsmonopol. Das heißt, dass ausschließlich Tabaktrafiken Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse verkaufen dürfen. Auch der Verkauf von Nikotinbeuteln und Liquids für E-Zigaretten ist reguliert.

Tabaktrafiken und Gastgewerbebetriebe

In Österreich gibt es ein Tabakmonopol. Alle Tabakerzeugnisse dürfen ausschließlich in Tabaktrafiken und „zugeordneten Trafiken“ verkauft werden.

Tabaktrafiken dürfen ausschließlich Tabakerzeugnisse, Nikotinprodukte ohne Tabak sowie sogenannte „Nebenprodukte“ verkaufen. Nebenprodukte sind etwa Zeitungen und Zeitschriften und bestimmte Produkte des Glücksspiels (Lotto-Toto).

Zigaretten von der Tankstelle

Ist in einer Region keine Tabaktrafik, können Betriebe um die Zulassung als „zugeordnete Trafik“ ansuchen und bei Bewilligung auch dort Tabakerzeugnisse verkaufen. „Zugeordnete Trafiken“ werden nur bewilligt, wenn in der Nähe keine Tabaktrafik ist. Diese Betriebe dürfen ein zusätzliches Gewerbe betreiben, etwa Gastgewerbe, Tankstellen oder Einzelhandel.

Allerdings müssen sie die Tabakerzeugnisse aus einer Tabaktrafik beziehen und zu einem Preis verkaufen, der um mindestens zehn Prozent über dem Preis in der Tabaktrafik liegt.

Ursprünglich wurde das Monopol geschaffen, um kriegsinvaliden Personen die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt selbständig in einem geschützten Rahmen erwirtschaften zu können. Nach wie vor werden bei der Vergabe von Tabaktrafiken Menschen mit offizieller Einstufung als „behindert“ bevorzugt.

Nun auch Nikotinbeutel und Flüssigkeiten von E-Zigaretten 

Seit April 2026 fallen auch Nikotinbeutel und Liquids von E-Zigaretten in das Tabakmonopol. Für Liquids von E-Zigaretten können Einzelhändler um eine Lizenz ansuchen. Nikotinbeutel dürfen hingegen – wie Tabakerzeugnisse – ausschließlich über das Monopol verkauft werden.

Ins Tabakmonopol fallen auch Nikotinbeutel und Liquids von E-Zigaretten ohne Nikotin. Die Geräte von E-Zigaretten sind in Österreich weiterhin frei verkäuflich und unterliegen damit nicht der Tabaksteuer.

Wenn im Monopol, dann auch in der Steuer

Produkte, die in Österreich unter das Tabakmonopol fallen, fallen automatisch auch unter die Tabaksteuer. Dementsprechend unterliegen seit April 2026 auch Nikotinbeutel und Liquids von E-Zigaretten der Tabaksteuer. Diese ist im Vergleich zu Tabakerzeugnissen sehr niedrig angesetzt.

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FAQs - Häufige Fragen

Was hat sich 2026 in Österreich beim Thema Rauchen verändert?

Seit April 2026 unterliegen auch Nikotinbeutel und Liquids von E-Zigaretten (Vapes) dem sogenannten „Tabakmonopolgesetz“. Damit fallen sie auch erstmals unter die Tabaksteuer, wenn auch in sehr geringem Ausmaß.

Wo dürfen Tabakprodukte und Nikotinprodukte verkauft werden? Wer darf Zigaretten, Tabakerhitzer (Heets), E-Zigaretten (Vapes) und Nikotinbeutel (Pouches) verkaufen? 

In Österreich dürfen Nikotinbeutel und Liquids von E-Zigaretten nur in sogenannten „Tabaktrafiken“ verkauft werden. Das sind spezielle Shops, die von einer Monopolverwaltung eine Bewilligung bekommen. Auch alle Tabakprodukte dürfen nur über die Monopolverwaltung verkauft werden.  Die Geräte von E-Zigaretten (Vapes) und Tabakerhitzern (Heets) sind frei verkäuflich und fallen in Österreich nicht ins Tabakmonopol.

Wie hoch ist in Österreich die Tabaksteuer?

In Österreich fällt für alle Tabakprodukte eine Tabaksteuer an. Seit April 2026 gilt das auch für die Liquids von E-Zigaretten und für Nikotinbeutel. Die genaue Höhe der Steuer hängt vom konkreten Produkt ab und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Daher gibt es darauf nicht eine einzige Antwort, sondern viele. Grundsätzlich sind Tabak- und Nikotinprodukte in Österreich im internationalen Vergleich billig.