Tabakgesetz

Das „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz“ (TNRSG) ist in Österreich das zentrale Gesetz zu Tabak und Nikotin. Es regelt Tabak- und Nikotinprodukten von der Herstellung über Inhaltsstoffe bis zu Werbung und Sponsoring.

Rauchverbot in öffentlichen Räumen

Das „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz“ (TNRSG) ist in Österreich das zentrale Gesetz zu Tabak und Nikotin. Es regelt zu Tabak- und Nikotinprodukten sehr viel: von der Herstellung über Inhaltsstoffe bis zu Werbung und Berichtspflichten der Hersteller.

Hier sind die wichtigsten Regelungen aus dem TNRSG zusammengefasst:

Rauchverbot an öffentlichen Orten

Grundsätzlich gilt seit Mai 2009 ein gesetzliches Rauchverbot an geschlossenen, öffentlichen Orten. Als öffentlicher Ort gilt jeder Ort, der ständig oder zu bestimmten Zeiten von einem vorher nicht beschränkten Personenkreis betreten werden kann. Manche öffentliche Orte haben jedoch Ausnahmen. Für sie gilt das Rauchverbot also nicht. Dies trifft etwa auf Tabaktrafiken, Krankenanstalten und in manchen Fällen Arbeitsstätten zu.

Seit Mai 2018 gilt das Rauchverbot auch auf Freiflächen von Schulen und solchen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden sowie in Mehrzweckhallen, in Festzelten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Sofern Unter-18-Jährige anwesend sind, gilt das Rauchverbot auch in Vereinen und in Autos. Es besteht erweiterte Kennzeichnungspflicht für Nichtraucherbereiche. Die Gastronomie durfte bis November 2019 trotz Rauchverbots unter bestimmten Umständen Raucherräume einrichten.

Rauchfreie Gastronomie

Die Innenräume von Restaurants, Bars und anderen Gastronomie-Betrieben sind in Österreich seit November 2019 rauchfrei. Seither sind in der Gastronomie keine Ausnahmen vom Rauchverbot mehr zulässig. Hotels dürfen einen separaten Raucherraum einrichten.

Jugendschutz

In Österreich ist Jugendschutz Kompetenz der Bundesländer. In allen  „Jugendgesetzen“ der einzelnen österreichischen Bundesländer ist geregelt, dass Tabakwaren und „verwandte Erzeugnisse“ (etwa E-Zigaretten) erst ab 18 Jahren erworben und konsumiert werden dürfen.

Mit Jänner 2019 wurde der Jugendschutz zusätzlich auf nationaler Ebene geregelt, über das TNRSG. Das Schutzalter für Tabak und verwandte Erzeugnisse (z.B. E-Zigaretten) wurde von vormals 16 Jahren auf 18 Jahre angehoben. Auch in der nationalen Gesetzgebung besteht dadurch in Österreich ein Abgabeverbot von Zigarette, E-Zigaretten & Co an Unter-18-Jährige. Nikotinbeutel sind national nicht in den Jugendschutz inkludiert.

Verpackungen und Aromen

Eine Novelle des TNRSG 2016 setzte die von der EU beschlossene Tabakprodukte-Richtlinie um. Zentral sind dabei Bild-Text-Warnhinweise auf Verpackungen inklusive verpflichtender Nennung der Quitline „Rauchfrei-Telefon“ und Sicherheitsmerkmale zur Bekämpfung des illegalen Handels. Zugleich wurden auch

Inhaltsstoffe und Aromen

Im Rauch einer Zigarette darf in Österreich maximal 1,0 Milligramm Nikotin enthalten sein. Auch andere Inhaltsstoffe sind reguliert, etwa der maximal zulässige Gehalt von Kohlenmonoxid und Teer.

Charakteristische Aromen (etwa Menthol) sind in Tabakerzeugnissen verboten. Dies gilt nicht für E-Zigaretten. Bei E-Zigaretten ist der maximale Nikotingehalt wie überall in der EU begrenzt. Ein Liquid darf maximal 20 Milligramm Nikotin je Milliliter enthalten. Die Inhaltsstoffe und Aromen anderer Nikotinprodukte sind im TNRSG nicht gesetzliche geregelt.

Werbung und Sponsoring

Basierend auf der Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sieht das österreichische Recht ein Verbot der Werbung und des Sponsorings für Tabakerzeugnisse vor. Seit Jänner 2007 ist damit etwa Plakatwerbung für Tabakerzeugnisse ausnahmslos untersagt.

Aufgrund von Ausnahmebestimmungen sind jedoch weiterhin manche Formen von Marketing und Werbung erlaubt. So darf an Verkaufsstellen uneingeschränkt geworben werden. Da gilt auch für die Außenflächen von Tabaktrafiken. Unter bestimmten Umständen dürfen Zigaretten bei Markteinführung verschenkt werden.

Das Verbot von Werbung und Sponsoring gilt auch für E-Zigaretten. Bei Tabakerhitzern gilt es nur für die Zigaretten selbst, nicht jedoch für die Geräte. Daher dürfen diese beworben und für Sponsoring eingesetzt werden.

Pflichten der Hersteller

Je nach konkretem Tabak- bzw. Nikotinprodukt hat die Tabakindustrie („Hersteller“ genannt) verschiedene Pflichten. Diese reichen von  Informationspflichten über Meldepflichten bis zu Berichtspflichten. Die konkrete Ausgestaltung ist für die einzelnen Nikotinprodukte unterschiedlich.

Nikotinbeutel

Nikotinbeutel sind in Österreich noch nicht vom „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz“ (TNRSG) umfasst. Es gibt daher keine nationale gesetzliche Regulierung zu ihren Inhaltsstoffen. Werbung und Sponsoring sind erlaubt. Es erfolgt keine Registrierung, keine behördliche Prüfung

Ihr Verkauf ist seit April 2026 nur über Tabaktrafiken erlaubt. Damit unterliegen sie auch einer – sehr niedrig angesetzten – Tabaksteuer.

E-Zigaretten

Seit 20.5.2016 sind E-Zigaretten („Vapes) im österreichischen Gesetz als „verwandte Erzeugnisse“ definiert. Sie sind bezüglich Rauchverboten den Tabakprodukten gleich gestellt. Das heißt: Wo Konsumverbot für Zigaretten gilt, gilt dies automatisch auch für E-Zigaretten. Dies gilt unabhängig von ihrem Nikotingehalt. Auch nikotinfreie E-Zigaretten sind inkludiert.

Bezüglich des Jugendschutzes erfolgte eine Gleichstellung mit Tabak per Jänner 2019. Auch die Werbung für E-Zigaretten ist grundsätzlich verboten. Es gelten dieselben Ausnahmen wie für Tabakerzeugnisse, etwa, dass in der Tabaktrafik und auf deren Außenfläche geworben werden darf. Wie Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse dürfen E-Zigaretten nicht für Sponsoring eingesetzt werden.

Keine Gleichstellung gibt es bezüglich der Besteuerung und Produktregulierung. Diesbezüglich ist die Regulierung deutlich schwächer als bei Tabakerzeugnissen.

Seit April 2026 fallen Liquids von E-Zigaretten in das Tabakmonopol. Sie dürfen daher nur in Tabaktrafiken und sogenannten „zugehörigen Trafiken“ (z.B. Tankstellen) verkauft werden. Vormalige Vape-Shops dürfen um Lizenzen ansuchen. Die Geräte von E-Zigaretten sind weiterhin frei verkäuflich. Das Monopol betrifft nur die Liquids, und zwar unabhängig von deren Nikotingehalt.

Tabakerhitzer

Bei Tabakerhitzern („Heets“) fallen die Zigaretten selbst („Sticks“) unter das TNRSG, nicht jedoch die Geräte. Für die Zigaretten von Tabakerhitzern gelten ähnliche gesetzliche Bestimmungen wie für konventionelle Zigaretten. Die Geräte dürfen weiterhin beworben und für Sponsoring eingesetzt werden. Die Zigaretten von Tabakerhitzern unterliegen der Tabaksteuer, welche jedoch geringer ist als jene für konventionelle Zigaretten.

Seit Jänner 2026 gelten für Tabakerhitzer nur mehr eingeschränkte Meldepflichten, und das Zulassungsverfahren wurde zugunsten der Hersteller und zulasten der Konsument*innen deutlich verkürzt.

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FAQs - Häufige Fragen

Welches Gesetz regelt in Österreich das Rauchen? Welches Gesetz regelt Tabak und Nikotin?

Das zentrale Gesetz zu Tabak und Nikotin ist in Österreich das „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz“. Es wird TNRSG abgekürzt und reguliert, was in Zigaretten, E-Zigaretten und anderen Nikotinprodukten drinnen sein darf (Inhalts- und Zusatzstoffe), wie sie an Konsumentinnen und Konsumenten gebracht werden dürfen (Inverkehrbringen), wie sie verpackt sein müssen, welche Werbung dafür zulässig ist (Werbung und Sponsoring) und vieles mehr. Im Volksmund heißt das Gesetz „Tabakgesetz“.

Was ist das Tabakmonopol?

Österreich hat ein Tabakmonopol. Dieses wird in einem eigenen Gesetz geregelt, dem Tabakmonopolgesetz. Darin geht es ausschließlich darum, wer unter welchen Bedingungen Tabak und Nikotin verkaufen darf.

Gibt es in Österreich ein Rauchverbot in Lokalen? 

Österreich hat seit November 2019 rauchfreie Gastronomie. In Restaurants, Bars, Pubs und allen anderen gastronomischen Betrieben gilt Rauchverbot. Das umfasst alle Tabakprodukte und alle sogenannten „Verwandten Erzeugnisse“. Zu denen zählen E-Zigaretten.

Darf in Österreich in Schulen geraucht werden?

In Schulen gilt Rauchverbot, und zwar sowohl im Gebäude als auch auf den Freiflächen, die zur Schule gehören. Es darf also keine Rauchzone vor der Schule eingerichtet werden. Das Rauchverbot betrifft alle erhitzbaren Tabakprodukte sowie E-Zigaretten.