Tabakmonopolgesetz

Gemäß dem Tabakmonopolgesetz herrscht am österreichischen Tabakmarkt ein Einzelhandelsmonopol. Das heißt, dass ausschließlich Tabaktrafiken Tabakwaren zu regulären Preisen verkaufen dürfen.

Tabaktrafiken und Gastgewerbebetriebe

Ursprünglich wurde das Monopol geschaffen um kriegsinvaliden Personen die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt selbständig in einem geschützten Rahmen erwirtschaften zu können.

Außer den Tabaktrafiken dürfen auch Gastgewerbebetriebe (einschließlich Tankstellen mit Gastgewerbeberechtigung) Tabakwaren verkaufen. Allerdings müssen sie die Tabakerzeugnisse aus einer Tabaktrafik beziehen und zu einem Preis verkaufen, der um mindestens zehn Prozent über dem Preis in der Trafik liegt.

Für 2015 war geplant, dass auch E-Zigaretten in das Tabakmonopol fallen, also ausschließlich in Tabaktrafiken verkauft werden sofern es sich um Einwegprodukte oder Flüssigkeiten (Liquids) für Mehrwegprodukte handelt. Diese Novelle des Tabakmonopolgesetzes wurde vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen, nachdem E-Zigaretten-Händler geklagt hatten. E-Zigaretten sind damit in Österreich weiterhin frei verkäuflich, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht.

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