E-Zigarette

E-Zigaretten - auch "Vapes" genannt - zählen zu den E-Inhalationsprodukten. Sie simulieren das Rauchen mit technischen Mitteln, ohne dabei Tabak zu verbrennen. Stattdessen wird eine Flüssigkeit erhitzt und inhaliert. Sie enthält Propylenglykol, Aromen und meistens Nikotin.

Meistens mit Nikotin

Von einem chinesischen Pharmazeuten erfunden und patentiert, sind E-Zigaretten ein relativ junges Produkt. 2004 wurden sie erstmals in China verkauft. Spätestens seit Ende der 2000er Jahren erobern sie die globalen Märkte: Bereits im Jahr 2013 wurden laut WHO E-Zigaretten um 3 Milliarden US-Dollar verkauft. Es gab 466 registrierte Marken.

In der Europäischen Union wurden allein seit 20.5.2014, dem Beginn der Registrierungspflicht, bis 2020 973 neue Marken sogenannter „Novel Tobacco Products“ registriert. Der Großteil davon fällt auf E-Zigaretten. Auffällig ist, dass die Anzahl neuer Produkte auch in der EU jährlich steigt: von einem neuen Produkt im Jahr 2015 auf 498 im Jahr 2020.

Es gibt E-Zigaretten als Einweg-Produkte oder zum Nachfüllen. Nachgefüllt wird eine Flüssigkeit („Liquid“ genannt), die mit Aromastoffen versetzt ist. Diese gibt es in verschiedenen, meist Dutzenden oder Hunderten Geschmacksrichtungen. Die Vielfalt an Geschmacksrichtungen macht E-Zigaretten attraktiv. Die Aromen sind ein wichtiger Faktor für Jugendliche und junge Erwachsene, warum sie E-Zigarette konsumieren.

Alle Arten von E-Zigaretten gibt es mit und ohne Nikotin, wobei in der Praxis vorwiegend solche mit Nikotin verkauft und konsumiert werden.

Der Fachterminus für E-Zigaretten und E-Inhalationsprodukte lautet „Electronic (Non) Nicotin Delivery Systems“ [E(N)NDS]. Darin sind alle Produkte mit dieser Funktionsweise inkludiert, unabhängig von ihrem Nikotingehalt und unabhängig von ihrem Markennamen. Manche Arten werden unter dem Namen „E-Shisha“ verkauft. Formal sind auch sie E-Zigaretten.

Die Nikotinindustrie nennt E-Zigaretten „Vapes“. „Vapes“ ist also der Marketing-Begriff für E-Zigaretten.

Suchtpotenzial wie konventionelle Zigarette

Von E-Zigaretten kann man genauso süchtig werden wie von konventionellen Zigaretten. Von der Nikotinindustrie wird diskutiert, ob E-Zigaretten zur Entwöhnung taugen. Dabei wird jedoch der Begriff „Entwöhnung“ umdefiniert. Die Suchtprävention definiert „Entwöhnung“ als Freiheit von Sucht. Wer von Zigarette auf E-Zigarette umsteigt, ist nach wie vor Raucher*in.

Im Vergleich zum Weiterrauchen von konventionellen Zigaretten ist die E-Zigarette nach derzeitigem Wissensstand weniger schädlich für die Gesundheit. Ein Rückgang von Gesundheitsbeeinträchtigungen ist jedoch nur bei vollständigem Wechsel von konventioneller Zigarette auf E-Zigaretten möglich. Ziel ist die Abstinenz von Nikotin, da allein Nikotin der Gesundheit schadet.

Meistens in Kombination mit konventioneller Zigarette

Die meisten Nutzer*innen rauchen parallel zur E-Zigarette jedoch auch konventionelle Tabakzigarette. Je nach Befragung sind zwei Drittel bis drei Viertel der E-Zigaretten-Rauchenden sogenannte „Dual user“. Sie rauchen also elektrisch und konventionell.

Mit anderen Worten: Nur eine Minderheit raucht ausschließlich E-Zigarette. Die meisten rauchen parallel auch konventionelle Zigarette.

Verbot von Werbung, aber weniger Warnhinweise und frei verkäuflich

Nach österreichischem Recht sind E-Zigaretten „Verwandte Erzeugnisse“. Wie für Tabakerzeugnisse gilt für sie das Rauchverbot in der Gastronomie, Jugendschutz bis 18 Jahre und Werbeverbot.

Sie fallen jedoch nicht unter die Tabaksteuer und haben daher einen deutlich niedrigeren Steuersatz. Sie müssen auch weniger gekennzeichnet und nicht mit Warnhinweisen versehen werden. So ist auf den Verpackungen weder ein Bild-Warnhinweis noch die Nummer der Entwöhnung aufgedruckt.

Für E-Zigaretten gilt das Tabakmonopol nicht. Sie sind nach einem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2015 frei verkäuflich.

In der Europäischen Union dürfen E-Inhalationsprodukte eine maximale Nikotin-Dosis von 20 Milligramm pro Milliliter haben.

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