Jugendschutz vor Nikotin

Gesetzlicher Jugendschutz schützt Jugendliche vor Produkten mit hohem Gefährdungspotenzial, etwa vor Tabak und Nikotin. In Österreich dürfen Tabakprodukte und E-Zigaretten erst an Über-18-Jährige verkauft werden. Die Steiermark unterstellt auch sonstige Nikotinprodukte dem Jugendschutz, etwa Nikotinbeutel.

Konsum und Abgabe von Tabak und Nikotin ab 18 Jahren

Der gesetzliche Jugendschutz drückt aus, in welchen Bereichen eine Gesellschaft Jugendliche für besonders schützenswert hält. Jugendschutz vor Tabak und Nikotin setzt sich aus einem Konsumverbot und einem Abgabeverbot zusammen.

Das Produkt darf also einerseits erst ab 18 Jahren konsumiert und andererseits erst an Über-18-Jährige abgegeben werden. Unter „Abgabe“ werden gewerblicher Verkauf (etwa in der Trafik oder im Vape-Store), privater Weiterverkauf sowie die gewerbliche, kostenlose Abgabe (etwa im Zuge einer Werbeaktion) verstanden.

Höheres Gefährdungspotenzial erfordert mehr Regulierung

Hintergrund von Altersgrenzen ist das Gefährdungspotenzial, das von einem Produkt ausgeht. Der Staat sieht Jugendliche als besonders schützenswert und reguliert Verkauf und Konsum bei besonders gefährlichen Produkten. Dies ist bei Tabak und Nikotin der Fall. Sie können süchtig und krank machen.

Seit Jänner 2019 gilt in Österreich bundesweit ein Verkaufsverbot von Tabakwaren und sogenannten „Verwandten Erzeugnissen“ an Jugendliche unter 18 Jahren. Damit wurde national der Jugendschutz auf 18 Jahre festgelegt.

Dies gilt für alle Tabakerzeugnisse, unabhängig von ihrer Konsumform. Es gilt also für konventionelle Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Tabak zum Selbstdrehen, Oralen Tabak, Tabakerhitzer und alle weiteren Tabakprodukte.

In den verbesserten Jugendschutz sind seither auch sogenannte „Verwandte Erzeugnisse“ inkludiert, zu denen beispielsweise E-Zigaretten zählen. Auch E-Zigaretten (von vielen „Vapes“ genannt“ dürfen also erst an Über-18-Jährige verkauft werden. Im Jahr 2019 war Österreich der vorletzte EU-Staat, der den Jugendschutz vor Tabak von 16 auf 18 Jahre anhob.

Steiermark stellt auch alle „sonstigen Nikotinprodukte“ unter Jugendschutz

Jugendschutz, der über ein Verkaufsverbot hinausgeht, fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Daher hat jedes Land ein eigenes Gesetz. In der Steiermark trat die letzte Novelle im Oktober 2024 in Kraft.

Seit dieser Novelle unterstehen auch Nikotinbeutel dem Jugendschutz. Es sind seither – einzigartig in Österreich – generell „Sonstige Nikotinprodukte“ im Jugendgesetz genannt. Wenn die Tabakindustrie also in Zukunft ein neues Nikotinprodukt auf den Markt bringt, darf dieses in der Steiermark nicht an Jugendliche verkauft und von diesen nicht konsumiert werden.

Nicht an Jugendliche zu verkaufen, wirkt präventiv

Indessen bestätigte sich, dass Jugendschutz sinnvoll ist. So ging eine Studie folgender Frage nach: Wie leicht oder schwer ist es für Jugendliche, an Tabak zu kommen? Und welche Auswirkungen hat dies auf ihr Rauchverhalten?

Analysiert wurden alle rund 137.000 Testkäufe, die die Behörde im Jahr 2015 durchführte. Fazit: Je mehr Übertretungen es in einer Region gegen das Verkaufsverbot an Jugendliche gab, desto höher war die Raucher-Rate unter Jugendlichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch an Jugendliche verkauft wird, hing wiederum mit der Tabaksteuer zusammen: Je höher die Tabaksteuer in einem US-Staat war, desto weniger Übertretungen gegen den Jugendschutz wurden von der FDA gefunden.

Jugendschutz mit anderen wirksamen Maßnahmen kombinieren

Jugendschutz allein ist eine schwach wirksame Maßnahmen. Gesetzlicher Jugendschutz wirkt vor allem in Kombination mit anderen sinnvollen gesetzlichen Regulierungen wie etwa hoher Besteuerung, rauchfreier Gastronomie, Verbot von Werbung und Sponsoring, Regulierung des Produkts (Inhaltsstoffe, Verpackung, Abgabe) und Regulierung der Verkaufsstellen.

Wichtig sind auch Prävention und das Angebot von Entwöhnung für jene, die abhängig von Nikotin sind.

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