Nikotinbeutel kamen Ende der 2010er-Jahre auf den europäischen Markt. In Österreich wurden die ersten Marken ab Ende 2019 verkauft. Anfang des Jahres 2020 folgte die erste große Werbe-Offensive für Nikotinbeutel.
Nikotin auf Zellulose
Nikotinbeutel sind kleine Beutel, die man sich in den Mund schiebt. Dort, zwischen Lippe und Zahnfleisch, geben sie Nikotin ab. Die Beutel beinhaltet nicht den gesamten Tabak, sondern nur den Sucht erzeugenden Stoff, das Nikotin.
Deshalb vermarkten Hersteller sie als „tabakfrei“. Statt über Tabak wird das Nikotin in den Beuteln über andere Trägersubstanzen transportiert – etwa über Salze und Zellulose.
White Snus mit Minze oder Heidelbeere
Eine andere Bezeichnung für Nikotinbeutel ist „Nikotin-Pouches“. International setzt sich in der Vermarktung und in der Alltagssprache zusehends der Begriff „White Snus“ durch.
Typisch sind vielfältige Geschmacksrichtungen von Pfefferminze über Zimt bis zu Frucht-Aromen wie Blueberry und Zitrone. Besonders häufig werden Nikotinbeutel mit verschiedenen Varianten von Minze angeboten und als vermeintlich kühlendes Produkt mit Begriffen wie „cool“, „freeze“ oder „cold“ beworben.
Anfangs von kleinen Start-up-Firmen erzeugt, sind Nikotinbeutel mittlerweile ein wichtiges Standbein der weltweiten Tabak- und Nikotinindustrie. Diese sehen sie neben konventionellen Zigaretten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern als zukunftsträchtiges Produkt.
National schwach reguliert
In der Steiermark unterliegen Nikotinbeutel seit Oktober 2024 dem Jugendschutz. Seit August 2026 dürfen diese Produkte in Ganz Österreich ausdrücklich nicht an Jugendliche verkauft und nicht von diesen konsumiert werden.
Nikotinbeutel waren in Österreich jahrelang national unreguliert. Seit April 2026 unterliegen sie dem Tabaksteuergesetz (TabakStG) und vom Tabakmonopolgesetz (TabakMG). Das heißt, sie dürfen ausschließlich in Trafiken und zugeordneten Verkaufsstellen des Tabakmonopols verkauft werden.
Die Steuer, die auf Nikotinbeutel anfällt, wurde sehr niedrig Die Besteuerung entspricht nicht ihrem Gefährdungspotenzial. Durch die niedrige Steuer können sie billiger als vergleichbare Nikotinprodukte angeboten werden angesetzt.
Es darf viel Nikotin drinnen sein
Seit August 2026 fallen Nikotinbeutel ins österreichische Tabak- und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG). Sie sind dort der neuen Kategorie „Tabakfreie Nikotinerzeugnisse“ zugeordnet.
Für „Tabakfreie Nikotinerzeugnisse“ gilt eine Höchstgrenze für Nikotin von 26,6 Milligramm Nikotin pro Beutel. Das ist deutlich mehr als in einer Zigarette sein darf. In Österreich ist für konventionelle Zigaretten gesetzlich nicht festgelegt, wie viel Nikotin sie enthalten dürfen. Das TNRSG schreibt nur vom „Nikotin im Rauch einer Zigarette“. Im Rauch darf das Nikotin 1 Milligramm nicht übersteigen. Für E-Zigaretten ist laut EU-Recht eine Nikotin-Obergrenze von 20 Milligramm je Milliliter festgelegt.
Die österreichische Grenzmenge ist im internationalen Vergleich sehr hoch. So beschreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung in einer Risikoeinschätzung für Nikotinbeutel, dass von 44 untersuchten Marken von Nikotinbeuteln der Median bei 9,5 Milligramm Nikotin pro Beutel lag.
Für Sponsoring von Events eingesetzt
Werbung und Sponsoring für Nikotinbeutel werden in Österreich ab März 2028 verboten. Bis dahin dürfen Nikotinbeutel weiterhin beworben werden, als ob sie kein Suchtpotenzial hätten. Sie werden dementsprechend als harmloses Lifestyle-Produkt vermarktet. Für ihre Bewerbung sind auch Begriffe wie „pflanzlich“, „natürlich“ oder „mit frischen Aromen“ erlaubt. Auch Marketing-Formen wie Gewinnspiele, Plakate, Gratis-Proben sind für sie legal. All dies ist bei allen anderen Tabak- und Nikotinprodukten aus triftigen Gründen durch nationale Gesetzgebung unterbunden.
Häufig werden Nikotinbeutel für Sponsoring eingesetzt. Die Tabak- und Nikotinindustrie sponsert damit beispielsweise Musik-Festivals und Sport-Veranstaltungen wie die Formel 1 in der Saison 2025/26.
Warnhinweis am Boden der Verpackung
Auf der Verpackung von Nikotinbeuteln müssen in Österreich Warnhinweise angebracht sein. Dafür ist jedoch weder eine Schriftgröße noch Kontraste für die Lesbarkeit festgelegt. Ausdrücklich steht im Gesetz (TNRSG), die die Warnhinweise am Boden der Verpackung angebracht sein dürfen.
Für Aromen und sonstige Zusatzstoffe liegt keine Regulierung vor. Neben der guten Verfügbarkeit und dem Preis machen Aromen sie besonders attraktiv.
Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene
Eine Befragung im Jahr 2022 zeigte, dass in Österreich in der Bevölkerung ab 15 Jahren jeder Hundertste (1,1 Prozent) täglich Nikotinbeutel konsumiert. Weitere 1,0 Prozent konsumiert sie gelegentlich.
Je jünger die Menschen sind, desto häufiger konsumieren sie Nikotinbeutel: Während bei den 15- bis 34-Jährigen 1,9 Prozent täglich und weitere 2,1 Prozent gelegentlich Nikotinbeutel konsumieren, sind es bei den 15-Jährigen 3,1 Prozent täglich und weitere 10,0 Prozent gelegentlich. Nikotinbeutel werden also nicht nur, aber vor allem von jungen Menschen konsumiert.
Mehr Männer als Frauen
Männer konsumieren häufiger Nikotinbeutel als Frauen. Unter Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss ist der Konsum besonders hoch.
Für Österreich gibt es noch keine Vergleichszahlen, die eine Entwicklung im Konsum im Laufe der Jahre aufzeigen. Hier gibt ein Blick nach Schweden Aufschluss, dem Land mit der längsten Erfahrung mit Nikotinbeuteln. Bereits 2016 kamen sie dort auf den Markt. Im Laufe der Jahre zeigte sich in Schweden ein deutlicher Anstieg im Konsum, insbesondere bei jungen Menschen. Das ergaben mehrere Befragungen, etwa diese und diese.
Für weitere Entwicklungen dieser „Vorreiter“ von Nikotinbeuteln erschien 2025 ein Bericht über den Konsum in nordischen Ländern. Demnach konsumiert in Schweden unter jungen Erwachsenen mehr als jeder vierte (26,8 Prozent) Nikotinbeutel. Mit 29,1 zu 24,4 Prozent ist der Anteil der Männer im Vergleich zu jenem der Frauen deutlich höher. Befragt wurden 16- bis 29-Jährige.
In Österreich sind aus jüngerer Zeit nur Daten für Schülerinnen und Schüler verfügbar. Die ESPAD-Befragung 2024 ergab: 17 Prozent der Schüler*innen (14 bis 17 Jahre) konsumieren mindestens monatlich Nikotinbeutel, 8 Prozent sogar täglich. Auch hier sind Buben mit 21 Prozent monatlichem und 11 Prozent täglichem Konsum deutlich stärker betroffen als Mädchen (12 Prozent monatlich, 5 Prozent täglich).
Kann genauso süchtig machen wie Zigaretten
Nikotin in Nikotinbeuteln kann genauso süchtig machen wie Nikotin in anderen Produkten, etwa in Zigaretten und E-Zigaretten. Häufig haben Nikotinbeutel einen besonders hohen Nikotingehalt und einen manipulierten pH-Wert, welcher das Suchtpotenzial erhöht.
Nikotinbeutel sind im Unterschied zu pharmazeutisch geprüften Nikotinersatztherapie-Produkten kein zur Tabakentwöhnung zugelassenes Mittel. Weltweit werden in keinem Land Nikotinbeutel von offiziellen Stellen oder medizinischen Leitlinien zur Entwöhnung empfohlen.
Häufig mit Snus verwechselt
Häufig werden Nikotinbeutel mit Snus verwechselt. Snus beinhaltet Tabak, ist ein altes Produkt und gesetzlich gänzlich anders geregelt. In der Europäischen Union (EU) außer Schweden ist der Verkauf verboten.
Im September 2022 veröffentlichte VIVID – Fachstelle für Suchtprävention ein Factsheet über Nikotinbeutel für Lehrer*innen, Gesundheitsberufe und andere Fachleute. Für Jugendliche wurde ein eigener Flyer entwickelt.
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